Oopbuy und der deutsche Zoll
Beim Zoll gibt es für Oopbuy-Pakete nach Deutschland keine Grauzone, sondern zwei Schwellen und einen Ablauf. Mehr muss niemand wissen.
Unter 150 Euro Warenwert
Seit dem Wegfall der 22-Euro-Freigrenze fällt auf jede Sendung aus Nicht-EU-Ländern Einfuhrumsatzsteuer an: 19 Prozent auf den Warenwert, ab dem ersten Euro. Unterhalb von 150 Euro bleibt es dabei — Zollgebühren im engeren Sinn kommen hier nicht dazu.
Über 150 Euro Warenwert
Oberhalb der 150-Euro-Schwelle kommt zur Einfuhrumsatzsteuer der Zollsatz der jeweiligen Warengruppe hinzu; bei Kleidung und Schuhen ein niedriger zweistelliger Prozentsatz. Wer mit einer großen Box knapp über der Schwelle landet, rechnet einmal durch, ob zwei kleinere Sendungen unterm Strich günstiger wären.
Wenn das Paket beim Zollamt liegt
Zwei Varianten: Entweder kassiert der Zusteller die Abgaben an der Haustür (plus Servicepauschale), oder es kommt die schriftliche Aufforderung, das Paket beim Zollamt abzuholen. Dann mitnehmen: Rechnung beziehungsweise Zahlungsnachweis der Bestellung — die Bestellhistorie aus dem Konto als PDF reicht in der Praxis. Der Termin ist Verwaltungsroutine, kein Verhör.
Rechtlich verbindlich ist allein die Auskunft des Zolls (zoll.de); diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Aber mit den zwei Schwellen im Kopf gibt es keine bösen Überraschungen — die Abgaben gehören von Anfang an in die Kalkulation, neben die Versandkosten.